| |
Aktuell
|
Mit Fordern ist nichts gefördert!
Eine Wohnung zu finden, bei welcher das Budget mit den Wünschen in Einklang gebracht wird, ist sicher nicht immer einfach. Dies ist nicht nur in Einsiedeln so, dies ist auch nicht nur bei der Wohnungssuche so, dies ist allgemein bei einer Anschaffung ein Problem. Ob ein Auto oder ein Fahrrad, man bekommt nicht ein Ferrari zum Fiat- Preis. Dies muss man auch als Vermieter von günstigem Wohnungsraum feststellen. Aussagen wie: "Was kein Lift? Ich hätte lieber Parkett als Laminat"…sind keine Seltenheit.
Bezahlbarer Wohnungsbau zu fordern für weniger Verdienende - eigentlich eine gut gemeinte Sache. Aber es ist dann wohl ein Trugschluss, dass dieser Wohnungsbau auch einer Luxuswohnung entsprechen kann. Die Frage ist dann wirklich, wer und bis zu welchem Einkommen soll diese Wohnungen bekommen? Sind es einheimische Familien, Alleinstehende oder Ausländer? Möchte am Ende diese Wohnungen niemand zu den gebotenen Konditionen wie im inneren Kantonsteil? Muss wirklich der Bezirk, wie es im Initiativtext heisst, günstigen Wohnraum fördern und dann noch umsetzen?
Fördern und fordern sind verwandte Begriffe. Dabei ist bekanntlich die Linke beim Fordern sehr gut. Man blendet total aus, was die Konsequenzen sind. Bei einem echten Bedarf fordere ich die Initianten auf, selber aktiv zu werden, nicht die Lasten immer der öffentlichen Hand abzuschieben. Sondern selber eine Genossenschaft zu gründen, um solchen Wohnraum anzubieten.
Es sollte doch jedem klar sein, dass der Bezirk Einsiedeln im Moment die Ressourcen wie auch finanziellen Mittel nicht aufbringen kann für solche anliegen.
Oder möchte man günstigen Wohnraum subventionieren und gleichzeitig noch mehr Steuern bezahlen! NEIN zur Förderung von kostengünstigem Wohnungsbau.
KR Christian Kälin
23.05.2013 |
|
Wertschätzung der ehrenamtlichen Arbeit
Zur Abstimmung des Jugendregelements vom 9. Juni
Seit Jahrzehnten setzen sich viele Einsiedlerinnen und Einsiedler jeden Alters, ehrenamtlich in vielen gut verankerten Vereinen und Organisationen mit unbezahlbarem Engagement für die Einsiedler Jugend ein. Nun sollen mehr als 200’000 Franken Probleme lösen, welche aufgrund einer nicht repräsentativen Umfrage existieren sollen. Halten wir an Bewährtem fest und schaffen nicht unnötig zusätzliche Strukturen, Konzepte und Strategien. Eine grosszügigere Mitbenutzungsmöglichkeit der vorhandenen Bezirksanlagen bietet zahlreichen jungen Menschen notwendigen Freiraum. Investieren wir besser etwas zusätzliches Geld nachhaltig in unsere bestehende einmalige Vereinswelt – sei es im Sport, in der Kultur oder anderen Freizeitbereichen! Zeigen wir den ehrenamtlich tätigen Einsiedlern von Dorf und Land unsere Wertschätzung und legen ein Nein zum Reglement über die Jugendarbeit des Bezirks Einsiedeln in die Urne.
Christoph Bingisser
23.05.2013 |
|
Unwahrheiten und Irreführung
Zur Abstimmung zum Jugendkonzept am 9. Juni
Im „Dr rout Rab" wird kräftig für die Initiative „Jugendreglement" geworben. So kräftig, dass die Realität ausgeblendet und wilde Behauptungen aufgestellt werden. So wird angeführt, dass jedes Wochenende Jugendlich wegen Alkoholmissbrauch ins Spital Einsiedeln gebracht werden. Auf Nachfrage beim Spital erfährt man, dass dem überhaupt nicht so ist, dass dies nur sehr selten vorkomme, allenfalls ein paar Mal pro Jahr! Oder: Wegen Littering musste eine Person mehr eingestellt werden und es wird suggeriert, dass die Jungen die ausschliesslichen Verursacher seien. Die umverteilfreudigen Initianten wollen dieses Vorhaben auf Biegen und Brechen durchbringen und da ist ihnen wohl jedes Mittel recht. Hier wird nicht fair und wahrheitsgetreu argumentiert und das sollte zu denken geben. Dieses Jugendkonzept basiert offensichtlich auf Luftschlossargumenten und gehört deswegen abgelehnt.
Urs Birchler, Kantonsrat der SVP Einsiedeln
21.05.2013 |
|
Jung, dynamisch und pflegebedürftig?
Zur Abstimmung über die Jugendarbeit vom 9. Juni
Das könnte man so interpretieren, wenn man den Befürwortern des Jugendkonzepts Glauben schenkt. Man will die Jugendlichen fördern, indem man ihnen alles abnimmt: Eigeninitiative, Kreativität und Lebensbewältigung, beispielsweise. So fördert man nicht, so entmündigt man und schafft Hilfsbedürftige! Wollen wir die ein paar Jahre später Erwachsenen gleich noch bis ins Alter weiterbetreuen? Das alles erinnert mich an 68er Kuschelpädagogik und gescheiterte Konzepte aus der DDR. Auf spontane Nachfrage hat mir noch kein Jugendlicher dieses Bedürfnis bestätigt. Diese Initiative ist die Frucht einer unseeligen Komplizenschaft von auftragsuchender Betreuungsindustrie und Gutmenschen, die der irrigen Meinung sind, dass der Staat alles lenken und richten soll. Arme Teufel, wenn diese betreuten Jungen dann einmal eine RS absolvieren müssen. Muss dann Mami oder der Staat auch als Betreuer mit dabei sein? Bitte zu Gunsten der Jungen ablehnen!
Jessica Kümin, Trachslau
15.05.2013 |
|
NEIN zur Initiative „Förderung von kostengünstigem Wohnraum
Das Initiativbegehren verlangt, dass der Bezirk Massnahmen trifft, damit der Bau von kostengünstigem Wohnraum im Bezirk Einsiedeln gefördert UND umgesetzt wird. Ich meine: 1. Es gibt noch kostengünstigen Wohnraum, aber die Erwartungshaltung an den Komfort ist höher als das Angebot. Soll die Allgemeinheit nun den Luxuszuschlag finanzieren? 2. Während die Absicht des Bezirksrats auf den ersten Blick vernünftig tönt, bleibt dennoch zu viel Spielraum. So könnte man durchaus interpretieren, dass der Bezirk diese Wohnbau-Genossenschaften auch selber anstossen, alimentieren oder organisieren könnte. Die Initianten machen es sich leicht, wie wäre es wenn man so eine Wohnbaugenossenschaft selber an die Hand nähme? 3. Wer kommt in den Genuss der Wohnungen? Was geschieht wenn die Nutzniesser bei geänderten Verhältnissen (Höheres Einkommen, Kinder ausgeflogen, etc.) die Wohnung wieder zurückgeben müssten? Erfahrungen aus anderen Gemeinden zeigen, dass auch Familien mit Einkommen um die 100‘000 Franken profitieren könnten. Soll auch dies der Steuerzahler bezahlen?
Genossenschaften sind eine gute Sache, aber diese sollten auf private Initiative hin initiiert, finanziert und betrieben werden, der Steuerzahler sollte lediglich die Abgabe im Baurecht ins Auge fassen. Wegen der Unwägbarkeiten, des allzu offenen Spielraums und der Umverteilung für Luxusbedürfnisse empfehlen SVP und FDP eine klare Ablehnung.
Martin Thoma, Euthal Das Initiativbegehren verlangt, dass der Bezirk Massnahmen trifft, damit der Bau von kostengünstigem Wohnraum im Bezirk Einsiedeln gefördert UND umgesetzt wird. Ich meine: 1. Es gibt noch kostengünstigen Wohnraum, aber die Erwartungshaltung an den Komfort ist höher als das Angebot. Soll die Allgemeinheit nun den Luxuszuschlag finanzieren? 2. Während die Absicht des Bezirksrats auf den ersten Blick vernünftig tönt, bleibt dennoch zu viel Spielraum. So könnte man durchaus interpretieren, dass der Bezirk diese Wohnbau-Genossenschaften auch selber anstossen, alimentieren oder organisieren könnte. Die Initianten machen es sich leicht, wie wäre es wenn man so eine Wohnbaugenossenschaft selber an die Hand nähme? 3. Wer kommt in den Genuss der Wohnungen? Was geschieht wenn die Nutzniesser bei geänderten Verhältnissen (Höheres Einkommen, Kinder ausgeflogen, etc.) die Wohnung wieder zurückgeben müssten? Erfahrungen aus anderen Gemeinden zeigen, dass auch Familien mit Einkommen um die 100‘000 Franken profitieren könnten. Soll auch dies der Steuerzahler bezahlen?
Genossenschaften sind eine gute Sache, aber diese sollten auf private Initiative hin initiiert, finanziert und betrieben werden, der Steuerzahler sollte lediglich die Abgabe im Baurecht ins Auge fassen. Wegen der Unwägbarkeiten, des allzu offenen Spielraums und der Umverteilung für Luxusbedürfnisse empfehlen SVP und FDP eine klare Ablehnung.
Martin Thoma, Euthal
10.05.2013 |
|
Nein zum Reglement für Jugendarbeit
Zur Abstimmung vom 9. Juni
Das von der SP und weiteren Organisationen initiierte und vom Bezirksrat zur Abstimmung gebrachte Reglement für Jugendarbeit will die „Lebensgestaltung" und „Lebensbewältigung" von 11-20-jährigen u.a. mit Projekten, Veranstaltungen, Treffpunkten und Beratungen teilverstaatlichen. Sie stützen sich auf eine rund 40‘000.- Franken teure Studie, die wir Steuerzahler berappt haben. Dass die Firma, welche die Studie verfasst hat, mit etwas Glück dann den Auftrag ergattern kann, lässt den vorsichtigen Steuerzahler aufhorchen -wurde da der Bock zum Gärtner gemacht?
Die Studie weist rund 590 Befragte aus, davon ganze 18 (3,1 %) im Alter von 16-18. Daraus leiten die Verfasser ab, dass für die über 16-jährigen Jugendlichen ausserhalb von Vereinen kaum Angebote bestehen. Soso. Dann wird diese Erkenntnis auf abenteuerliche Weise gleich noch auf alle 590 übertragen und als gewichtiges Bedürfnis dargestellt. Aha. Abgefasst wurde das Papier in einer fast nur Akademikern verständlichen Sprache, sonst würde man noch die vielen Ausbaumöglichkeiten erkennen.
Zur Sache
Man will eine der „Einwohnerzahl entsprechende" Jugendkontaktstelle dotieren, anfänglich mit 170 Stellenprozenten, selbstverständlich nach oben offen, wie die Richterskala. Ziel ist es, die Personen in Ihrer Entwicklung „zu selbständigen und verantwortlichen Personen" zu (be)fördern, damit diese „die kulturellen Ausdrucksformen" leben können. Haben Sie das verstanden? Ich auch nicht ganz, man soll es vermutlich nur erahnen. Den Verwandten und Vereinen kann man das ja nicht zumuten, denn die freiwilligen und ehrenamtlichen Initiativen (da gehören auch Vereine dazu) seien „zu wenig nachhaltig". Ich bin gespannt, was die Vereine dazu sagen werden. Die Ausführung kann im Mandatsverhältnis mit einem Leistungsauftrag an ein externes Fachbüro übertragen werden. Die Kosten werden mit rund 200‘000.- Franken pro Jahr aufgeführt, am Anfang wenigstens.
Unter dem Strich will man uns also nebst der Problem-Beratungsleistung, die ich noch akzeptieren würde,– Achtung Polemik! –einen Cadillac verkaufen, obwohl es eigentlich nur um etwas Raumangebot geht, was mit einem VW auch gelingen würde. Ich will ja nicht abstreiten, dass es Probleme mit ein paar Jugendlichen gibt, aber dies implizit gleich einer Mehrheit zu unterstellen und mit dem Bärentöter auf Hasenjagd zu gehen, finde ich doch sehr über das Ziel geschossen. Es gibt nur ein Fazit : Ablehnen, zurück an den Absender!
Roland Lutz, Sekretär SVP Einsiedeln
27.04.2013 |
|
Volkswille ignoriert
Zur Nicht-Erwahrung der Kantonsverfassung des Standes Schwyz durch den Nationalrat.
Nachdem der Ständerat, nicht zuletzt dank SR Peter Föhn’s Engagement, in dieser Sache zugestimmt hatte, erwahrte der Nationalrat nun die Kantonsverfassung wegen des strittigen Wahlrechts nicht vollumfänglich. Immer wieder wird angeführt, dass die einzelne Wahlstimme nicht überall dasselbe Gewicht hat. Das ist soweit korrekt, aber vom Schwyzer Souverän ausdrücklich gewollt. Der will nämlich ein einfach verständliches und nachvollziehbares System.
Kantone sind der Staat
In der Eidgenossenschaft sind die Kantone der eigentliche Staat und weitgehend souverän, also selbstbestimmt. Es ist darum stossend, wenn nun von der eidg. Volkskammer ein Veto eingelegt wird. Auch ist es aus der Warte der Gewaltentrennung bedenklich, wenn das Bundesgericht in einer so kantonsspezifischen Frage Hand bietet, um den Volkswillen in Frage zu stellen. Das schmeckt verdächtig nach Entmündigung durch eine Spielart der Verfassungsgerichtsbarkeit.
Unser Einkammersystem im Kanton Schwyz ist Diener zweier Herren, nämlich des Bürgers einerseits und der Gemeinden andererseits. Dass jede Gemeinde mindestens einen Vertreter stellen soll, ist unbestritten. Das kann man mit dem vorgeschlagenen System, dem Proporz-Verfahren (Hagenbach) in Kombination mit faktischen Majorz, oder aber mit reinem Majorz einfach und transparent erreichen. Will man nun aber bspw. den Proporz nach dem Doppelten Pukelsheim etablieren, dann kann und wird es in einzelnen Gemeinden passieren, dass nicht der Kandidat mit den meisten Stimmen gewählt wird, sondern derjenige, der das Pukelsheimglück auf seiner Seite hat, vielleicht sogar ein Vertreter einer Kleinstpartei. Denn es findet ein Austarieren zwischen Sitzansprüchen von Gemeinden einerseits und Sitzansprüchen von Parteien andererseits statt, was eben solche Konstellationen zwingend begünstigt.
Zum Doppelten Pukelsheim
Ein Wahlergebnis nach dem Pukelsheim auszuwerten ist eine mathematisch interessante Sache, aber keiner wird mehr in der Lage sein, dies ohne ein Computerprogramm zu bewerkstelligen. Es braucht schnell einmal ein paar Dutzend Zuteilungs-Durchgänge, um das Resultat zu erhalten. Wichtig ist dabei zu erkennen, dass der Bürger nicht mehr abschätzen kann, welchen Personen seine Stimmen letztlich zu Gute kommen. Und die kleinsten Parteien werden nicht in dem erhofften Masse profitieren, dazu braucht es einen Mindeststimmenanteil, auch ohne Mindestquorum.
Bleiben wir also ob der ungebührlichen Art der Einmischung standhaft und verteidigen wir das vom Volk gewählte und legimitierte Wahlsystem, da es einfach, transparent, gerecht und nicht zuletzt unser eigener Wille ist. Sollte das nicht möglich sein muss über das andere transparente Verfahren, den Majorz diskutiert werden.
Roland Lutz, Sekretär SVP Kanton Schwyz
12.03.2013 |
|
Mehr Staat – weniger Familie
„Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 15. Februar 2012 über die Familienpolitik annehmen?" So lautet die Abstimmungsfrage der Volksabstimmung vom 3. März 2013. Es sollen die Rahmenbedingungen so ausgestaltet werden, dass sich das Familienleben mit der Erwerbstätigkeit oder einer Ausbildung besser vereinbaren lasse. Tönt doch gut. Doch was hier als „Rahmen" angepriesen wird, zielt Mitten in die Privatsphäre, in welcher der Staatsapparat nichts zu suchen hat. Es ist in erster Linie Sache der Eltern, wie sie sich eigenverantwortlich organisieren. Und zweitens ist es Sache der Wirtschaft, wie sie Arbeitsbedingungen ausgestalten kann, damit eine Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie möglich wird. Laut Abstimmungsbüchlein greifen bereits verschiedenste Massnahmen: Mutterschafts-Erwerbsersatz, Familienzulagen, steuerliche Abzüge und staatsfinanzierte Betreuungsplätze. Neu müssten die Kantone zusätzlich für familien- und schulergänzende Tagesstrukturen sorgen. Wo bleibt dann noch verfassungsmässig garantierte Souveränität der Kantone? Vergebens sucht man in der Vorlage, wie das Ganze finanziert wird. Es ist nicht der Streit, ob die Kosten in die Millionen oder Milliarden gehen. Sondern die Ohnmacht, dass die finanziellen und personellen Konsequenzen nicht aufgezeigt werden. Diese Entscheidungsgrundlagen fehlen total, obwohl vom Parlamentsgesetz vorgeschrieben. Bekämen Sie einen Kredit bei der Bank, wenn Sie die Finanzier- und Tragbarkeit ihres Projektes nicht aufzeigen könnten? Auch wenn das Ansinnen so beherzt daher kommt, Misstrauen ist angesagt. Der Staat sind wir, somit ist auch klar wer letztlich einmal mehr via neue Steuern bezahlt. Mit den Fingern auf griechische und amerikanische Zustände zeigen? Der Teufelskreis dreht sich auch im eigenen Lande. Die Antwort lautet deshalb: Nein.
René Bünter, Lachen SVP-Kantonsrat
25.02.2013 |
|
NEIN, NEIN und nochmals NEIN zu den eidg. Abstimmungen vom 3. März 2013
Völlig unverständlich wie Frau Irene Thalmann, welche sich sonst gerne bürgerlich und wirtschaftsfreundlich gibt, einmal mehr die SVP in ihrem Leserbrief grundlos geisselt. Dann sollten die sogenannt bürgerlichen Parteien wieder zusammen schaffen – Bravo! Wie soll das gehen? Und weshalb hat sie nicht ihre eigene Partei beschimpft, welche die genau gleiche Parole fasste.
Zur Sache:
Alle drei bevorstehenden Abstimmungen verfolgen letztendlich das genau gleiche Ziel. Möglichst alles will man zentralisieren und von Bern aus steuern.
Besondere der Bundesbeschluss über die Familienpolitik ist sehr gefährlich und wird uns Milliarden kosten. Das wollen die Befürworter nicht offen legen und wahrhaben. Es wird ähnlich herauskommen wie mit dem Krankenkassenwesen. Die Eigenverantwortung wird begraben.
Lesen Sie im Abstimmungsbüchlein Seite 8, wie sich der Bund nun in Familienangelegenheiten einmischen will.
Genau das Gleiche gilt bei der Volksinitiative „Gegen die Abzockerei". Wenn wir NEIN sagen, gilt ab sofort das neue Gesetz (auch Gegenvorschlag genannt), welches wir in Bern mit Druck dieser Initiative in den letzten 5 Jahren erarbeitet haben.
Im Raumplanungsgesetz sollte nun plötzlich der Bund über die Gemeinden und Kantone bestimmen können. Auch das wird Mehrkosten nach sich ziehen!
Solchen Vorlagen dürfen wir nie, aber auch gar nie zustimmen. Lassen wir die Verantwortung wo immer möglich in der Familie, bei der Gemeinde oder beim Kanton und lassen wir uns von Bern nicht knebeln.
Geben Sie in Ihrem ureigenen Interesse die Stimme ab. Stehen Sie zur Eigenverantwortung und sagen sie auch NEIN, NEIN und nochmals NEIN. Herzlichen Dank.
Ihr Ständerat Peter Föhn, Muotathal
12.02.2013 |
|
Nicht das Kind mit dem Bad ausschütten
Den Abzockern, welche die grossen Publikumsgesellschaften als Selbstbedienungsläden betrachten, soll man einen Riegel schieben. Das bestreitet wohl kaum jemand. Wenn jemand unternehmerisch tätig ist und so erfolgreich ist, dass er viel verdient, dann ist das mehr als recht, oder ist jemand auf einen Roger Federer neidisch? Es darf jedoch nicht sein, dass Manager und Verwaltungsräte mit bestenfalls kleinen Beteiligungen am betroffenen Unternehmen unanständig und ungerechtfertigt hohe Bezüge zu Lasten von Aktionären und Mitarbeitern abschöpfen. Die Aktionäre sind in grossem Masse auch Pensionskassen, letztlich also der Arbeiter und Angestellte. Man darf aber auch nicht das Kind mit dem Bad ausschütten, wie die Minder-Initiative das will. Der Gegenvorschlag ist absolut tauglich bei deutlich weniger schädlichen Nebenwirkungen. Um also Kollateralschäden für unsere KMU und das Gewerbe – und damit letztlich unsere Arbeitsplätze - zu verhindern, sollte die vernünftigere Variante gewählt werden. Und das ist der Gegenvorschlag!
Martin Thoma, Euthal
25.01.2013 |
|
Wider den Regulierungswahn - NEIN zum Bundesbeschluss zur Familienpolitik
Kann man den Bundesbeschluss über die Familienpolitik ablehnen, ohne als familienfeindlich abgestempelt zu werden? Mit dem Bundesbeschluss sollen die Kantone und Gemeinden verpflichtet werden, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern. Wieso muss sich der Bund in ein funktionierendes System und dadurch in die Autonomie der Kantone und Gemeinden einmischen?
In den letzten Jahren wurde die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ohne Bundesbeschluss gefördert. So wurden beispielsweise in vielen Gemeinden Mittagstische, Krippen und Tagesstrukturen eingeführt. Stossend ist, dass der Bund Vorschriften erlassen will, bezahlen sollen aber andere: die Kantone und Gemeinden! Ich finde wer zahlt, soll auch befehlen und nicht umgekehrt.
Setzen auch Sie weiterhin auf die Lösung des Problems auf Gemeindeebene und lehnen Sie die Vorlage ab. Diesen Bundesbeschluss braucht es nicht, er trägt nur zum Regulierungswahn bei und entmündigt die Kantone und Gemeinden.
Urs Birchler, Kantonsrat, Einsiedeln
25.01.2013 |
|
Wertewandel
Niemand kann gegen Familien sein, jedoch zielt die Familieninitiative wieder einmal mehr für den Familienersatz und gegen das Kindswohl! Brauchen wir diesen neuen Verfassungsartikel und damit eine Verstaatlichung der Familie wirklich? Der Staat begünstigt die Familien bereits heute mit Kinderzulagen, Steuerabzügen, Krankenkassenprämienverbilligungen, Mutterschaftsversicherung etc. Den Ausbau von betreuten Tagesstruckturen finanziert der Staat seit 2003 mit Anschubsfinanzierungen von 420 Millionen Franken. Alleinerziehende und schlechter gestellte Familien erhalten bereits heute Unterstützung von öffentlicher Hand und bezahlen sehr niedrige Tarife für Fremdbetreuung. Ich bin gegen die einseitige Förderung eines Betreuungsmodells, befürworte die Eigenverantwortung der selbstbetreuenden Eltern und der Freiwilligenarbeit. Ich bin gegen enorme Kostenfolgen, die dieser Verfassungsartikel mit sich bringt und etwa 5.5 Milliarden Franken, die die Allgemeinheit bezahlen wird. Ich bin nicht bereit für Eltern, die sich entschieden haben Kinder zu haben und im Erwerbsleben tätig bleiben, die Kinder auf Staatskosten Fremdbetreuen lassen und ein Leben in Luxus führen mit meinen Steuern zu finanzieren. Das ist ungerecht gegenüber Eltern, die sich für Kinder entschieden, die Selbstbetreuung übernehmen, auf vieles verzichten und den Staat in eigenverantwortlicher weise schonen.
Es ist mit einer schwedischen Studie bewiesen, dass Kinder von Müttern, die einer Doppel und dreifach Belastung ausgesetzt sind, negative Auswirkungen aufweisen. Die steigenden Zahlen beim KJPD und den zu Therapierenden Kindern beweisen das.
Es hat sich mehr als ausgezahlt, meine drei Kinder selber zu betreuen, ihnen den Weg fürs Leben zu zeigen und auf Luxus zu verzichten. Sagen sie Nein zu diesem Familienartikel stärken sie damit die Familien und das Kindswohl.
Bernadette Wasescha, Merlischachen
24.01.2013 |
|
Der Gegenvorschlag ist die Lösung
Sind wir ehrlich. Die exorbitanten Löhne und Boni vereinzelten Exponenten der heimischen Wirtschaft haben das Fass zum Überlaufen gebracht. Insofern war Thomas Minders Anliegen mit der «Abzocker-Initiative» ein überfälliges Anliegen. Leider schiesst die Minder-Initiative, über die wir am 3. März abstimmen, am Ziel vorbei. Die überrissenen Löhne und Boni verbietet die Initiative nicht ausdrücklich; unternimmt aber einen massiven Einschnitt ins Schweizer Aktienrecht. Das ist nicht gut.
Darum haben National- und Ständerat in jahrelanger Arbeit einen Gegenvorschlag ausgearbeitet. Dieser Gegenvorschlag nimmt die Anliegen im Gesetz auf und ist die richtige Lösung. Beim Nein zur Minder-Initiative gilt der Gegenvorschlag, welcher sofort umgesetzt werden kann. Mit Annahme der Initiative würden wieder Jahre ins Land ziehen, bis etwas geschieht!
Lassen wir uns nicht blenden! Es käme nicht besser, denn der Initiativtext ist zu lang und kompliziert. Deshalb NEIN zur Minder-Initiative.
Peter Föhn Ständerat, Muotathal
23.01.2013 |
|
Höhere Mieten und mehr Steuern
Zur Eidg. Abstimmung vom 3. März zur Teilrevision des Raumplanungsgesetzes
Als eigentliche Angstreaktion auf die von Rot-Grün lancierte Landschaftsinitiative hat das Eidg. Parlament eine Teilrevision des Raumplanungsgesetzes abstimmungsreif ausgearbeitet. Die Landschaftsinitiative ihrerseits fordert ein Moratorium für neue Baulandeinzonungen während 20 Jahren; das will man verständlicherweise verhindern. Doch mit der vorgeschlagenen Teilrevision schafft man ein wirtschafts- und eigentumfeindliches, teures Bürokratiemonster. So soll eine Rückzonungspflicht für Bauzonen, welche in den jeweils folgenden 15 Jahren nicht benötigt werden, orchestriert werden. Damit nicht genug, Bauverpflichtungen unter Fristansetzung und Sanktionsandrohung wurden ebenfalls reingepackt. Und als Sahnehäubchen gibt es noch eine kräftige Abschöpfung von Planungsmehrwerten.
Während der letzte Punkt eine gewisse Sympathie im Bereich von Spekulationsgewinnen und „Lottogewinnen" aufgrund von Einzonungen verdient, muss man die beiden ersten Ansinnen kräftig geisseln. Man stelle sich in der Praxis vor, wie periodisch der Bedarf der jeweils nächsten 15 Jahre eruiert werden muss und entschädigungspflichtig ausgezont, in der Konsequenz aber auch rück-entschädigungspflichtig eingezont werden soll. Speziell im Fokus stehen rund die Hälfte der Kantone, welche um die 50% ihrer noch nicht überbauten Bauzonen zurückzonen müssten. Es sind dies fast 19‘000 Hektaren mit einem geschätzten Wert von 40 Milliarden Franken. Das gibt Juristenfutter zuhauf und jemand muss es bezahlen. Sie ahnen es, es ist der Steuerzahler – Sie und ich! Durch die planwirtschaftliche Verknappung von Bauland resultieren logischerweise höhere Mieten und Preise, denn die Nachfrage wird nicht kleiner werden und wer am meisten zahlen kann, wird die Mietobjekte bekommen. Die Linksparteien erweisen ihrer Basis somit einen Bärendienst. Um die rasante Verbauung unseres Landes zu dämpfen ist diese Medizin bei diesen Nebenwirkungen also offensichtlich die falsche. Die Grünen würden sich besser nur auf verdichtetes Bauen konzentrieren. Das ist zwar auch dirigistisch, aber das kleinere Übel. Sagen Sie deshalb Nein zu massiven Staatsinterventionen, zu mehr Steuern und Abgaben, zu einer weiteren bürokratischen Regulierungsflut und zu inakzeptablen Eingriffen ins Privateigentum.
Roland Lutz, Einsiedeln
13.01.2013 |
|
Nein zu uferlosen Sozialkosten und Big Brother
Zur Eidg. Abstimmung vom 3. März: Bundesbeschluss über die Familienpolitik
Familien unterstützen durch flächendeckende Tagesstätten und dergleichen tönt auf den ersten Blick attraktiv. Weniger Begeisterung kommt auf, wenn man abschätzt, was die Mehrkosten wären. Momentan wird rund ein Drittel des Budgets des Bundes für Soziales und Wohlfahrt ausgegeben, was rund 21 Mia. Franken entspricht. Die Kosten der Kantone und Gemeinden sind da noch nicht berücksichtigt. Ich wage zu behaupten, dass das aktuell nochmals an die 20 Milliarden Franken sind. Wenn nun der Forderungskatalog von Mitte / Links (SP, CVP und Co.) in Form des „Bundesbeschluss über die Familienpolitik" Realität würde, dann darf man mit vielen Milliarden Mehrkosten rechnen, und das jährlich, nicht „nur" einmalig. Jede Milliarde mehr wären übrigens eine Aufwandsteigerung von rund 5%. Wer das bezahlt ist ja klar, wir Steuerzahler!
Zum zweiten würden einmal mehr massiv Kompetenzen von den Gemeinden / Kantonen an den Bund übergehen, entweder direkt oder in Form von gebundenen Vorgaben, Weisungen etc. Einmal mehr würden wir das Heft aus der Hand geben und die Scheunentore für Begehrlichkeiten gefährlich weit öffnen.
Drittens findet eine eigentliche Verstaatlichung der Familie statt. Das Bevormundungspotential dieser Vorlage darf nicht unterschätzt werden. Ungern erinnere ich mich an den absurden Vorschlag, welche eine Bewilligungspflicht für die Betreuung durch Verwandte gefordert hat.
Wer für individuelle Freiheit eintritt, wer den Bundesamtsschimmel schon glückselig wiehern hört und wer die massiven Steuererhöhungen erahnt, der sollte unbedingt NEIN stimmen. Sagen Sie NEIN zu uferlosen Sozialkosten und einer weiteren Entmündigung des Individuums, der Familie und unserer Gemeinden und Kantone.
Roland Lutz, Sekretär SVP Einsiedeln + SVP Kanton SZ;
12.01.2013 |
|
Budgetgemeinde - Wichtige Weichenstellung
Vor uns steht eine wichtige Budgetgemeinde. Wir stellen hier die Weichen für die nächsten Jahre. Wir steuern per 2016 auf eine weitere massive Steuererhöhung zu, wenn jetzt nicht die Weichen in die gegenteilige Richtung gestellt werden.
Vor uns steht eine Debatte über ein Budget, das man wie folgt auf den Punkt bringen kann:
- Ausgabenwachstum von rund 10% gegenüber 2012
- Defizit von 1.75 Mio., notabene bei einer eingerechneten Steuererhöhung um 30%-Punkte oder effektiv 13.6%
- Vorgeschlagene Neuinvestitionen und Ausgabenerweiterungen von rund 8.5 Mio., die grösstenteils nicht dringlich oder nicht lebensnotwendig sind
- Im Finanzplan der nächsten Jahre stehen Investitionen von rund 110 Mio. an, das Budget für 2016 beträgt bereits rund 84 Mio.
- Es ist absehbar, dass auch der Innerkantonale Finanzausgleich in naher Zukunft weniger üppig sprudeln wird, denn bei den einen Zahlergemeinden werden auch die Steuerfüsse erhöht, das ist noch nicht einmal berücksichtigt.
- Das Kantonale Budget steuert wegen eines Fehlbetrags von 100 Mio.auch auf eine Erhöhung zu, sie werden auch dort in naher Zukunft mehr Steuern zu bezahlen haben.
Fazit:
Die nächste Steuererhöhung in Einsiedeln steht vor der Türe, für die 84 Mio. Budget im Jahre 2016 (siehe Finanzplan) müsste der Steuerfuss beispielsweise um nochmals um rund 50 Punkte oder effektiv (50+30) um 36% gegenüber heute erhöht werden, um eine ausgeglichene Rechnung zu erhalten. (10 Steuerprozente = 1.3 Mio.) - Stellen Sie sich vor Ihre Wohnungsmiete würde von sagen wir 1'500.- um 36% auf auf mehr als 2'000.- erhöht. Es muss dringend entgegengewirkt werden, damit wir diese Malaise wenigstens abfedern können
Wie können wir entgegenwirken
Es gibt nur ein Mittel und zwar Ausgabenverzicht bei Investitionen und Laufenden Ausgaben, wo dies überhaupt möglich ist. Und das, gesschätze Mitststreiter, ist nicht Sparen, sondern Ausgabenverzicht.
Beispiele?
- Photovoltaikanlage – tönt gut, aber wir können es uns nicht leisten
- Fusswegleitsystem- tönt auch gut, aber wir können es uns nicht leisten
- Altersheim Gerbe - ist der Bedarf wirklich so akut und in der Dimension so nötig? Gäbe es nicht günstigere Alternativen oder kleinere Brötchen, die wir backen könnten? Bei 8 Mio. Bezirksbeitrag meine ich sind diese Fragen zu prüfen.
- Wirtschaftsförderer – Macht auch Sinn, aber nicht bei den zu erwartenden Steuerfüssen. Der arme Teufel, der diesen Job übernimmt, wird es nicht leicht haben.
- Diverse touristische Organisationen – Das Engagement in Ehren, aber jeder holt beim Bezirk Beiträge ab und man könnte mit einer gebündelten Organisation mit weniger Mitteln vielleicht mehr erreichen
Appell
Beantworten Sie jeder für sich die Frage, ob Sie in wenigen Jahren 36% mehr Bezirkssteuern zahlen wollen oder ob Sie nicht auch wie ich lieber auf Ausgaben verzichten möchten, die nicht unbedingt nötig sind. Hier muss jeder über seinen Schatten springen und Partikularinteressen müssen zugunsten des Ganzen hintenanstehen.
Wie auch immer Sie denken, ich bitte Sie um Ihre Teilnahme an der Budgetgemeinde. Es geht um die zukünftige Attraktivität von Einsiedeln als Standort für Firmen und Steuerzahler.
Roland Lutz
07.12.2012 |
|
Entscheidet eine Stimmbeteiligung von Promillen?
Zur Budgetgemeinde
Am kommenden Dienstag 11. Dezember findet im Dorfzentrum die Budgetgemeinde statt. Dabei wird der Voranschlag für das Jahr 2013 diskutiert und verabschiedet. Es ist noch die einzige Entscheidung, die der Stimmbürger des Bezirks Einsiedeln direktdemokratisch mit Hand-Mehr abschliessend entscheiden kann. Alle andern Vorlagen werden jeweils diskutiert und - wenn der Bezirksrat keine Fehler macht - zur Abstimmung an die Urne überwiesen.
Nicht so beim Voranschlag! Hier besteht für den Stimmbürger die Möglichkeit die Finanzen des Bezirkes, wie auch immer, direkt zu beeinflussen. Leider hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass es einer grossen Mehrheit der Stimmberechtigten egal ist wie sich die Finanzen des Bezirkes entwickeln. Ich bin mir bewusst, dass der grösste Teil der Ausgaben gebunden ist, trotzdem besteht die Möglichkeit zum einen oder andern Budgetposten Ja oder Nein zu sagen.
Deshalb rufe ich alle Stimmberechtigten auf sich an der Budgetberatung zu beteiligen. Es geht um eine Steuererhöhung um 30% auf 250%. Weiter geht es um ein Ausgabenwachstum von 10% auf 76 Millionen Franken. Auch ist geplant das Sozialwesen zu erweitern was mit grossen Mehrkosten verbunden ist. Es darf nicht sein, dass nur eine Stimmbeteiligung in Promillen über diesen Voranschlag entscheidet. Es ist wichtig, dass die anstehenden Entscheidungen von einer grossen Anzahl Mitbürgern getroffen und dann auch mit getragen werden. Nehmen Sie ihre Rechte wahr, egal welche Meinung sie vertreten.
06.12.2012 - Ueli Brügger, Präsident SVP Einsiedeln
05.12.2012 |
|
Demokratisches Nein
Eigentlich könnte man denken dass wir am 25. November über eine harmlose Vorlage abstimmen würden, aber beim Durchlesen des neuen Tierseuchengesetzes wird wieder mal klar was bei vielen anderen Vorlagen ebenfalls versucht wird. Wenn man im Abstimmungsbüchlein beim Paragrafen 53b bezüglich der Internationalen Zusammenarbeit nachliest, stellt sich heraus dass der Bundesrat wieder mehr Macht an sich reissen will. Da bekommt er den Freipass in diversen Bereichen der Tiergesundheit internationale Abkommen zu unterzeichnen wie es ihm beliebt. Da werden dann wieder Abkommen abgeschlossen wo völkerrechtlich verbindlich sind und wo später Volk und Parlament verwundert feststellen müssen, dass sie nichts mehr zu sagen haben. Aus demokratischer Sicht sind solche Gesetze grundsätzlich abzulehnen. Zudem werden mit diesem Gesetz die Sanktionen gegen Bauern die sich weigern ihre Tiere zu impfen verschärft. Das ist nicht in Ordnung. Leider hat es das neue Gesetz ebenso verpasst die Frage zu klären, wer dann für die Schäden aufkommt wenn es wegen den Impfungen zu Komplikationen kommt. Ich bin kein Impfgegner und bin ebenfalls der Meinung, dass das Tierseuchengesetz auf die heutige Zeit angepasst werden muss. Ein neues Tierseuchengesetz ist auch in einer ausgewogen Fassung möglich, ohne dass der Bundesrat mehr Macht bekommt und den unterschiedlichen Anliegen der Bauern gerecht wird. Deshalb lege ich am 25. November ein demokratisches Nein in die Urne.
KR Xaver Schuler, Seewen
12.11.2012 |
|
NEIN zur Revision des Tierseuchengesetzes
Die Prävention soll neu ein Schwerpunkt im Tierseuchengesetz sein. Nebst den Nutztieren sind auch die Haustiere Gegenstand der Massnahmen. Durch Überwachungsprogramme soll die Früherkennung gestärkt werden. Diese Aufgabe wird neu dem Bund zugewiesen, bisher war es Aufgabe der Kantone. Neu kann der Bund bei Bedarf Impfstoffe beschaffen und Impfstoffbanken betreiben. Das erlaubt eine rasche Reaktion im Notfall. Neu steht den Tierhaltern gegen alle Verfügungen des Bundesamtes auch ein Einsprache-Recht zu. Nur, die Rekurs-Instanz ist das BVet, also das Amt, das die Verfügung initiiert. Sieht so eine gesunde Gewaltenteilung aus? An der Art und der Durchführung von Impfungen ändert ein JA oder NEIN nichts, da der entsprechende Artikel nicht geändert wird.
Mit dem revidierten Gesetz wird aber die Eigenverantwortung der Tierhalter und Tierärzte massiv eingeschränkt und die Kompetenzen werden zu einem Bundesamt (BVet) verschoben. Bisher haben Bundesämter in Sachen Prävention aber noch selten ökonomisch, dafür sehr oft ausufernd agiert und sich äusserst kreativ gezeigt, wenn es um bevormundende Massnahmen ging.
Die teuren und oft auch umstrittenen Präventionsprogramme können einen gewaltigen logistischen und finanziellen Aufwand zur Folge haben. Wegen der hohen Anzahl Tiere und Tierarten einerseits und der Vielzahl möglicher Seuchen andererseits kann das sehr, sehr teuer werden. Ob da in Bern das Augenmass die Oberhand behält darf mit Fug und Recht bezweifelt werden. Die Kantone haben bisher besonnen reagiert und ich meine, das hat sich bewährt. Die Nachteile überwiegen. Ein NEIN zu dieser Vorlage macht es möglich, dass für die Tierhalter und Veterinär-Ärzte ein besseres und weniger vages Tierseuchengesetz erarbeitet werden kann.
Roland Lutz, Einsiedeln
01.11.2012 |
|
Wenn die Volksseele kocht
Der Fall Spiess wirft hohe Wellen. Einer unbedachte Äusserung via Facebook wird in den Medien stärkeres Gewicht beigemessen, als manch anderem wichtigen Thema. Boulevard lässt grüssen. Spiess wird den Tag verfluchen, an dem er sich in offensichtlich erregter Stimmung auf diese unangebrachte Weise äusserte. Natürlich, so etwas darf nicht gesagt werden und es ist ein Fehltritt. Dennoch darf ebenso davon ausgegangen werden, dass damit auf zu drastische Weise einer Wut Ausdruck verliehen worden ist. Der Wut nämlich, dass im attraktiven Einwanderungsland Schweiz kriminelle Ausländer mindestens gefühlsmässig mit Samthandschuhen angefasst werden, dass die Polizei oft Sündenbock ist und der Justiz die Hände gebunden sind. Das ist täglich gehörtes Unbehagen aus allen Schichten der Bevölkerung.
Dies wurde aber interessanterweise in diesem Zusammenhang kaum thematisiert. Die SVP bekennt sich dazu, diese Tendenzen politisch, demokratisch und sachlich pointiert zu bekämpfen. Namentlich im Bereich (krimineller) Wirtschaftsflüchtlinge. Vielen im Schweizer Volk lässt sich je länger desto weniger erklären, warum die Politik sich so zögerlich dieser Problematik annimmt. Verwundert es da nicht, dass da Unmut aufkommt? Natürlich, das Vokabular von Spiess war höchst unpassend und entspricht in keiner Weise der SVP-Politik, das war eine persönliche Aussage. Das ist als kochender Volkszorn zu werten. Oder glaubt wirklich jemand, dass das wörtlich so gemeint war? Spiess war bisher unbescholten und hat mit ordentlich verbrannten Fingern seine Lehren daraus gezogen. Lassen wir die Moralkeule nun ruhen und wenden wir uns den Problemen zu. Wenn die Politiker aller Parteien es schaffen würden diese Herausforderung wirksam zu meistern, anstatt die Augen davor zu verschliessen, dann wäre viel gewonnen.
Roland Lutz, Sekretär SVP Kanton Schwyz
20.09.2012 |
|
|
|
|
|
|
 |
SVP
Einsiedeln
c/o Ueli Brügger
Grossmorgen 5
CH-8840 Einsiedeln
055 412 51 37
Kontakt
/
VCard
/
Map
|
 |
9. Jun 2013
Volkswahl des Bundesrates

Dringliche Änderungen des Asylgesetzes - Referendum

Reglement über die Jugendarbeit des Bezirks Einsiedeln

Initative zur Förderung von kostengünstigem Wohnraum im Bezirk Einsiedeln

Alle Parolen im Detail
|
|