Judikative Kanton SZ

Jede Gemeinde wählt einen Vermittler, der in Zivilstreitigkeiten zwischen den Parteien Vergleiche anstrebt.

Die Bezirksgerichte sind erste Gerichtsinstanz für Zivilsachen und leichtere Strafsachen. Bezirksrichter werden von den Stimmberechtigten der Bezirke gewählt. Der Präsident sowie weitere Einzelrichter sind mehrheitlich im Vollamt tätig.

Das Strafgericht ist die erste Instanz für schwere Strafsachen. Es besteht aus dem hauptamtlichen Präsidenten und neun nebenamtlichen Richtern. Wahlinstanz ist der Kantonsrat.

Das Kantonsgericht ist das oberste kantonale Gericht in Zivil-, Straf- und Vollstreckungssachen. Ihm gehören der Präsident und ein weiteres vollamtliches Mitglied sowie elf nebenamtliche Richter an. Der Präsident und drei Richter werden vom Kantonsrat, die übrigen Richter von den Stimmberechtigten der einzelnen Bezirke gewählt. Das Kantonsgericht hat die Aufsicht über die unteren Gerichte, Staatsanwaltschaft, Notariate, Grundbuch- und Konkursämter sowie die Betreibungsämter.

Das Verwaltungsgericht beurteilt öffentlich-rechtliche Streitigkeiten. Es setzt sich zusammen aus einem Präsidenten, einem weiteren vollamtlichen Mitglied sowie sieben nebenamtlichen Richtern.
Quelle: www.sz.ch



 
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