Der Kantonsrat - das Parlament des Kantons Schwyz - besteht aus 100 Mitgliedern, die in Volkswahlen für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden. Wahlkreise sind die Gemeinden. Auf die 13 Gemeinden mit der geringsten Einwohnerzahl entfällt nur je ein Sitz. Die 87 restlichen Mandate werden auf die weiteren 17 Gemeinden nach dem Verhältnis der Wohnbevölkerung verteilt.
Der Kantonsrat ist die Legislative des Kantons. Neben der Gesetzgebung hat der Kantonsrat weitere wichtige Aufgaben:
In der laufenden Legislatur (2012- 2016) gehören den einzelnen Fraktionen folgende Anzahl Mitglieder an:
Quelle: www.sz.ch
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